Sie haben angegeben, dass Sie nicht mehr als 450,00 € Einkommen im Monat haben. Für Beschäftigte in einem sogenannten Minijob existiert eine besondere Beitragsberechnung. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für Minijobber oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
Sie haben angegeben, dass Sie nicht mehr als 850,00 € Einkommen im Monat haben. Für Beschäftigte im Niedriglohnbereich existiert eine besondere Beitragsberechnung. Dadurch soll die Beitragsbelastung der Beschäftigten abgemildert werden. Bitte nutzen Sie zur Berechnung der Beiträge den
hkk-Gleitzonenrechner.
Beitragsvorteil 2020
- pro Monat{{ totalMonthlyAsCurrency }}
- pro Jahr{{ totalYearlyAsCurrency }}